Leistungsvertrag mit dem Kanton BL

Heute

Die HEIME AUF BERG AG erbringt gegenüber der Öffentlichkeit - Kanton und  Bund - Dienstleistungen. Diese werden mit Verträgen, den Leistungsvereinbarungen, abgegolten.

Die Heime Auf Berg AG hat nach der Übernahme der Heimbetriebe per 1.1.2011 neue Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton abgeschlossen.

Und früher?

Das Kinderheim und das früher sogenannte Mütterheim hat der KFV-BL seit seiner Gründung im Jahre 1935 geführt und musste daher auch für die Finanzierung aufkommen bzw. besorgt sein. Dank breiter Unterstützung und reger Sammeltätigkeit insbesondere in kirchlichen Kreisen ist ihm dies auch immer wieder einigermassen gelungen.

Seit vielen Jahren ist nun die „Stationäre Jugendhilfe“ eine gesetzlich verankerte Aufgabe des Kantons. Da die verschiedenen Jugendheime im Kanton aber schon vorher bestanden und sich um die Betreuung der Kinder kümmerten, schloss der Kanton im Verlaufe der Jahre mit den bestehenden Heimen vertraglich sogenannte Leistungsvereinbarungen ab.

Sie definieren den Umfang und die Qualität der durch die Heime zu erbringenden Leistungen. Sie regeln auch die Entschädigungen durch die zuständigen Behörden bzw. Amtsstellen, welche unter Aufsicht des Kantons stehen.

Der KFV-BL konnte für seine Heime erst im Jahre 2001 eine solche Leistungsvereinbarung mit dem Kanton BL abschliessen. Vorher erhielt er bestimmte Beiträge an die Gehälter oder finanzielle Zuschüsse an die Defizite, wenn der Kanton diese nicht gänzlich übernahm.

Zurück nach oben Zurück nach oben